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Datenschutz

Seit Mai 2018 ist für viele Unternehmen, Einrichtungen und Vereine die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht.

Als externer Datenschutzbeauftragter berät Herr Neumann Sie gern bei der Umsetzung des Datenschutzes. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind im Art. 39 EU DSGVO geregelt.

Beratung des Verantwortlichen zur Umsetzung der DSGVO

Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung und anderer Datenschutzvorschriften

Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter

Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Zu unserem Kundenkreis gehören neben Unternehmen der Wirtschaft auch Gemeinden und Wohlfahrtsverbände in Sachsen. 

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, können Sie mit Herrn Neumann ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren.  
Schicken dazu bitte eine E-Mail an dsb@dsgvo-sachsen.de.