Seit Mai
2018 ist für viele Unternehmen, Einrichtungen und Vereine die Benennung eines
Datenschutzbeauftragten Pflicht.
Als externer Datenschutzbeauftragter berät Herr
Neumann Sie gern bei der Umsetzung des Datenschutzes. Die Aufgaben eines
Datenschutzbeauftragten sind im Art. 39 EU DSGVO geregelt.
Beratung des Verantwortlichen
zur Umsetzung der DSGVO
Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung und anderer
Datenschutzvorschriften
Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Zu unserem Kundenkreis gehören
neben Unternehmen der Wirtschaft auch Gemeinden und Wohlfahrtsverbände in Sachsen.
Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, können Sie mit Herrn Neumann ein
unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren.
Schicken dazu bitte eine E-Mail an
dsb@dsgvo-sachsen.de.